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BAFA-Förderung 2026: Bis zu 20% Zuschuss - was Facility Manager und Hausverwaltungen jetzt wissen müssen

  • 31. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Apr.

Stellen Sie sich vor: Sie investieren 15.000 Euro in professionelle Sonnenschutzfolien für Ihr

Bürogebäude und erhalten davon bis zu 3.000 Euro vom Staat zurück. Ohne Antrag auf

Steuervorteil. Ohne KfW-Kredit. Einfach per direktem Zuschuss. Was viele Facility Manager,

Hausverwaltungen und kaufmännische Entscheider nicht wissen: Sonnenschutzfolien sind unter bestimmten Voraussetzungen über das BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen’ (BEG EM) förderberechtigt.

Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Voraussetzungen Ihre Gebäude und Folien erfüllen müssen, wie der Antragsprozess Schritt für Schritt abläuft und warum 2026 besonders günstig ist, um jetzt zu handeln.


Was ist die BAFA BEG-EM-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet im Rahmen der

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Programm für Einzelmaßnahmen (EM). Darin werden gezielt Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert darunter auch der sommerliche Wärmeschutz durch außenliegenden Sonnenschutz.

Die Logik: Wer weniger Sonnenenergie ins Gebäude lässt, senkt langfristig den Kühlenergiebedarf und verbessert die Energieeffizienz. Der Staat belohnt das mit direkten Zuschüssen.


Welche Sonnenschutzfolie ist förderberechtigt?

An dieser Stelle ist präzises Wissen entscheidend: Nicht jede Sonnenschutzfolie wird automatisch gefördert. Das BAFA stellt klare technische Anforderungen.



Technische Mindestanforderungen im Überblick

  1. Außliegende Montage: Die Maßnahme muss parallel zur Verglasung an der Gebäudehülle montiert sein. Freistehende Konstruktionen (Pergola-Markisen, Sonnensegel) sind ausgeschlossen.

  2. Sommerlicher Wärmeschutznachweis: Es muss ein Nachweis nach DIN 4108-2:2013-02

    erbracht werden. Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt diesen Nachweis.

  3. Automatische Steuerung: Die geförderte Sonnenschutzeinrichtung muss über eine

    automatische, strahlungsabhängige Steuerung verfügen.

  4. Mindestinvestitionsvolumen: Mindestens 300 Euro an förderfähigen Kosten sind erforderlich.

  5. Fachunternehmer: Planung und Einbau müssen durch einen qualifizierten Fachbetrieb

    erfolgen. Eigenleistung ist nicht förderberechtigt.

  6. Energieeffizienz-Experte (Pflicht): Ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden und eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen.


Förderbedingungen im Detail

Gebäudealter und Standort:

Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden und der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

iSFP-Bonus: 5% mehr für systematische Sanierer:

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieberater

erstellen lässt, erhält zusätzlich 5 Prozentpunkte Förderung. Der Energieberater selbst wird dabei zu 50% seiner Kosten vom BAFA mitfördert4. Für Hausverwaltungen mit mehreren

Gebäudeobjekten kann die Kombination aus iSFP und Förderung die Gesamtrendite eines

Sanierungsprojekts erheblich steigern.

Kreditkombination mit KfW möglich:

Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss kann ein KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) mit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die Kombination aus Zuschuss und

zinsverbilligtem Kredit ist möglich und besonders für größere Gebäudeprojekte attraktiv.




Fazit: Förderung ist kein Bonus - sie ist einzuplanen

Sonnenschutzfolien sind bereits eine kosteneffiziente Schutzmaßnahme gegen Hitze, gesetzliche Haftungsrisiken und Produktivitätsverluste. Mit BAFA-Förderung werden sie zur offensichtlich richtigen Entscheidung.

Der entscheidende Schritt ist der erste: Eine Bestandsaufnahme Ihrer Glasflächen durch Folira - kombiniert mit einem Erstgespräch bei Ihrem Energieberater.



Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung.



 
 
 

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